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Hampel Systemhaus GmbH
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Welche Unterlagen sind für eine Anmeldung zur Eheschließung notwendig?
Hier erste Informationen. Dies ersetzt aber nicht das Gespräch mit dem Standesamt. 

Die Unterlagen die zur Anmeldung erforderlich sind, kann einer der Verlobten allein abgeben und einen Termin vereinbaren

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Standesamt in Tennenbronn zur Verfügung.



Notwendige
Unterlagen
zu erhalten bei:
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern. Standesamt am Wohnort der Eltern.
Abstammungsurkunde ( neueres Ausstellungsdatum ). Standesamt des Geburtsortes.
Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes. Einwohnermeldeamt in Tennenbronn, Zimmernummer 1
Aufenthaltsbescheinigung des Nebenwohnsitzes. 

Personalausweis oder Reisepass.

Beitrittserklärung des beim Aufgebot nicht anwesenden Verlobten.

Vordruck beim Standesamt in Tennenbronn, Zimmernummer 1 erhältlich.

 

 

 

 

Zusätzlich bei minderjährigen Kindern aus frühren Ehen oder nichtehelichen Kindern: zu erhalten bei:
Zeugnis des Vormundschaftsgerichts, oder die vermögensrechtliche Auseinandersetzung.

Entfällt, wenn die elterliche Sorge nicht bei einem der Verlobten liegt.

Nachweis durch Gerichtsbeschluss oder Scheidungsurteil.

Vormundschaftsgericht, in dessen Bezirk das Kind wohnt

 

 

 

 

 

Bei gemeinsamen vorehelichen Kind: zu erhalten bei
Abstammungsurkunde des Kindes Standesamt des Geburtsortes
Zusätzlich für Verlobte unter 18 Jahren Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit. Voraussetzungen: Antragsteller muss über 16, künftiger Ehegatte volljährig sein.

 

Vormundschaftsgericht 
Beglaubigt Einwilligung des ge- setzlichen Vertreters Vater und Mutter, ggf. Einwilligungsberechtigter Elternteil Standesamt oder Vormund. Zusätzlich für schon verheiratet gewesene erlobte sind alle früheren Ehen und deren Auf- lösung nachzuweisen.

Bei Eheschließung vor 1958: Heiratsurkunde mit Eheauflösungs- vermerk ( oder Heiraturkunde und mit Rechtskraftvermerk versehenes Scheidungsurteil ) oder Sterbeurkunde.
Standesamt der Eheschließung

 

 

 

 

 

Bei Eheschließung nach 1958: Familienbuchabschrift mit Eheauflösungsvermerk ( Neuester Stand mit Vermerk über Auslösung der Ehe ) Standesamt 

 

 

 

Bei Scheidung im Ausland: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Entscheidungsgründen. Zusätzlich für ausländische Staatsangehörige Ehefähigkeitszeugnis mit / ohne Legalisation der deutschen Vertretung im Ausland. zuständige Heimatbehörde / Konsulat

 

 

 

Für Staatsangehörige, deren Länder keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen, beantragt das Standesamt Befreiung von Ehefähigkeitszeugnis beim zuständigen Oberlandes- gerichtspräsidenten Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung Ledigkeitsbescheinigung. zuständiges Konsulat
zuständige Heimatbehörde



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